Gebäudemodernisierungsgesetz

Umfangreiche Änderungen an der Heizungsförderung BEG geplant

Der Haushaltsausschuss des Bundestages soll einer umfangreichen Liste von Änderungen an der Bundesförderung effiziente Gebäude zustimmen, die insbesondere die Heizungsförderung betreffen. Aber auch bei Sanierungen zum Effizienzhaus/-gebäude sollen die Tilgungszuschüsse deutlich gekürzt werden. Wir haben die geplanten Neuerungen hier zusammengefasst:

  • Staffelung des Einkommensbonus nach zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen:
    • Einkommen bis 30.000 € -> Erhöhung auf 40 %
    • Einkommen 30.000 bis 40.000 € – unverändert 30 %
    • Einkommen bis zu 50.000 € – neuer Einkommensbonus von 10 %
  • Zusätzlicher Kinderzuschlag beim Einkommensbonus: im Haushalt lebende, minderjährige Kinder reduzieren das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 €
  • Absenkung der förderfähigen Kosten in der Heizungsförderung zum Neustart einmalig auf 28.000 €, danach alle 6 Monate um 750 €
  • Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 20 % ab Neustart um 4%-Punkte alle 6 Monate
  • Streichung des Effizienzbonus für Wärmepumpen und des Emissionsminderungszuschlags für Biomasseheizungen
  • Einführung eines 15%-Bonus für europäische Wärmepumpen bei gleichzeitiger Absenkung der Grundförderung im selben Umfang
  • Heizungsförderung nur noch bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen, Wechsel von Fernwärme oder bestehenden EE-Anlagen ab Baujahr 2008 wird nicht mehr gefördert, für den Ersatz alter EE-Anlagen vor 2008 werden die förderfähigen Kosten und die Fördersätze halbiert.
  • Degression der förderfähigen Kosten für Effizienzmaßnahmen bei Mehrfamilienhäusern wie in der Heizungsförderung (1. Wohneinheit 30.000 €, 2-6. WE: 15.000 €, ab der 7. WE: 8.000 €)
  • iSFP-Bonus erst ab der zweiten Maßnahme
  • Neuer WPB-Bonus von 5% für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (außer reine Fenstermaßnahmen) ab Q1 2027
  • Ausweitung des Bonus für serielle Sanierungen (SerSan-Bonus)
    • auch für Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE in Höhe von 5%
    • Kumulierungsgrenze mit WPB-Bonus wird angehoben
    • neuer SerSan-Bonus auch für Nichtwohngebäude
  • Senkung der Tilgungszuschüsse bei der Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude um 10%-Punkte, EE-Klasse wird zur Standardanforderung (5 % Bonus entfällt), Bonus für nachhaltiges Bauen wird vereinfacht (LCA soll ausreichen)

Die Zustimmung des Haushaltsausschusses ist gemäß § 89 GEG bei umfangreichen Änderungen an der Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) erforderlich.

 

Quelle: 07.07.2026 oekozentrum.nrw

Gebäudemodernisierungsgesetz in Fragen und Antworten:

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt zentrale Teile des bisherigen Heizungsgesetzes. Es schafft die verpflichtende 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien ab und gibt Hauseigentümern mehr Entscheidungsfreiheit bei der Heiztechnik.

Nein. Die bisherige Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wurde vollständig abgeschafft.

Ja. Der Einbau von Gas- und Ölheizungen ist weiterhin erlaubt. Allerdings gelten künftig zusätzliche Vorgaben, die den Betrieb deutlich verteuern können.

Die Bio-Treppe verpflichtet neue Gas- und Ölheizungen schrittweise zu steigenden Anteilen CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan oder Bioöl.

Ab dem 1. Januar 2029 müssen neu installierte Gas- oder Ölheizungen mindestens 10 % CO₂-neutrale Brennstoffe nutzen. Der Anteil steigt anschließend bis mindestens 2040 weiter an.

Biomethan ist deutlich teurer als normales Erdgas und nur begrenzt verfügbar. Bereits heute deckt Biomethan nur etwa 1 % des deutschen Gasbedarfs.

Normales Erdgas kostet aktuell etwa 11 Cent/kWh.
Gastarife mit hohem Biomethan-Anteil liegen bei 15–20 Cent/kWh oder mehr.

Bei einem Gasverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr entstehen:

  • bei 10 % Bio-Anteil: ca. 16 € Mehrkosten pro Monat

  • bei 30–40 % Bio-Anteil: 50–100 € oder mehr pro Monat

Nein. Experten gehen davon aus, dass die verfügbaren Mengen nicht ausreichen werden. Das kann zu Preissteigerungen, Importabhängigkeit und Versorgungsrisiken führen.

Ja. Durch steigende Brennstoffkosten, mögliche Netzstilllegungen, höhere Netzentgelte und weitere gesetzliche Verschärfungen besteht ein hohes Risiko, dass neue Gasheizungen wirtschaftlich unattraktiv werden.

In einzelnen Regionen bereits heute. Sinkende Nutzerzahlen führen dazu, dass sich der Betrieb von Gasnetzen wirtschaftlich nicht mehr lohnt.

Nein. Wärmepumpen gelten als zukunftssichere Heiztechnik und sind nicht von Bio-Quoten oder fossilen Ausstiegsregeln betroffen.

Wärmepumpen:

  • benötigen keine fossilen Brennstoffe

  • haben stabile Betriebskosten

  • sind langfristig gesetzlich abgesichert

  • werden staatlich gefördert

Wärmepumpen sind die meistverkaufte Heiztechnik in Deutschland. Ihr Marktanteil liegt bei über 40 % aller neu installierten Heizsysteme.

Ja. Trotz höherer Anschaffungskosten amortisieren sich Wärmepumpen durch niedrige Betriebskosten schneller als Gasheizungen mit Biomethan:

  • Neubau: ca. 15 Jahre

  • Heizungstausch (gute Effizienz): ca. 6 Jahre

  • Heizungstausch (geringere Effizienz): ca. 9 Jahre

Ja. Für Wärmepumpen sind staatliche Förderungen von bis zu 70 % der Investitionskosten möglich. Für Gas- und Ölheizungen gibt es keine Förderung.

Ja, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten. Allerdings sind Fernwärmenetze lokale Monopole, bei denen kein Anbieterwechsel möglich ist.

Der Durchschnittspreis liegt bei etwa 17 Cent/kWh. In vielen Netzen zahlen Haushalte jedoch 20–25 Cent/kWh oder mehr.

  • Art der Wärmeerzeugung

  • Preisformel und Transparenz

  • Preisentwicklung der letzten Jahre

  • Vertragslaufzeiten und Ausstiegsmöglichkeiten

Wärmepumpen gelten aktuell als die investitionssicherste, wirtschaftlichste und politisch stabilste Heiztechnik für Wohngebäude.

  • Fachliche, dokumentierte Beratung einholen

  • Gesamtkosten über 15–20 Jahre vergleichen

  • Fördermöglichkeiten nutzen

  • Investitionssicherheit priorisieren

Fazit

Das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 schafft neue Entscheidungsfreiheit für Hausbesitzer. Gleichzeitig steigen die langfristigen Risiken und Kosten insbesondere bei Gas- und Ölheizungen durch Bio-Quoten, Preisunsicherheiten und mögliche Infrastrukturveränderungen. Wärmepumpen gelten derzeit als die wirtschaftlich stabilste und zukunftssichere Heizlösung.

Handlungsempfehlung

Lassen Sie sich vor einer Heizungsentscheidung fachlich beraten. Eine unabhängige, technologieoffene Bewertung hilft, Investitionsrisiken zu vermeiden und langfristige Kosten realistisch einzuschätzen.

Wir beraten Sie ehrlich, technologieoffen und zukunftsorientiert.
In unserem Energiekompetenzzentrum können Sie moderne Heizsysteme live erleben und vergleichen.

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